Eine Petition des Sprechers der "Humanistischen Alternative Bodensee"
(HABO), Dennis Riehle, die sich gegen die Neuregelung im Einkommenssteuergesetz
seit dem Jahr 2014 wendet, wonach Kreditinstitute beim Bundeszentralamt für
Steuern (BZSt) automatisch eine erste Abfrage der Religionszugehörigkeit
der Kunden vornehmen dürfen, ist vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
und durch einen Beschluss des Parlaments zurückgewiesen worden.
Der
Bundestag begründete die Zurückweisung der Petition damit, "dass
das Grundgesetz dem Staat weltanschaulich-religiöse Neutralität auferlegt.
Die Erhebung von Kirchensteuern steht hiermit im Einklang". Der Petitionsausschuss
ergänzte: "Sofern eine Person einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
angehört, unterliegen auch deren Kapitaleinkünfte genauso wie Lohneinkünfte
der Kirchensteuer. Da die Erhebung der Kapitalertragssteuer anonym erfolgt,
ist eine Mitwirkung der Kapitalertragssteuerabzugsverpflichteten (z. B.
Kreditinstitute) unverzichtbar".
Das wird nämlich in Deutschland 2015 den Kirchenaustritt weiter fördern,
weil in Deutschland wird die Kirchensteuer ja nicht von den Kirchenmitgliedern
an die Kirchenkassiere eingezahlt, sondern vom Staat gleichzeitig mit der Lohn-
und Einkommenssteuer eingezogen, nun funktioniert das auch bei der anonym eingehobenen
Zinsertragssteuer, die ab 2015 durch eine von den Kirchen initiierte Rechtsänderung
von den Banken für die Kirchen eingehoben werden muss. Für alle
Leute, die beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern nicht als Kirchenmitglieder
registriert sind, spielt das keine Rolle, außer dass ab 2015 jeder Bankkassier
das Religionsbekenntnis oder die Religionslosigkeit von allen Kunden kennt.
Was bedeutet, dass bei Bankgeschäften die Religion alles andere als privat
ist. Es wäre durchaus vorstellbar, dass dazu eine entsprechende Klage Erfolg
haben könnte, weil Religionen und Banken ja dann doch wohl nicht einmal
in Deutschland irgendeine gemeinsame Basis haben. Da wäre es noch weit
naheliegender, würden Lebensmittlerhändler irgendwo abfragen können,
ob Kunden als Vegetarier, Schweinefleischverweigerer, Laktoseunverträgliche
oder Diabetiker registriert sind oder dass politische Parteien Anspruch auf
den Einblick in ein Parteizugehörigkeitsregister hätten.
Da
jedoch von dieser Sache vorwiegend Sparer mit einem finanziell merkbaren Zinseinkommen
betroffen sind, ist die Folge der kirchlichen Raffgier wohl, dass nicht kleine
Kirchensteuerzahler, sondern deutlich besser betuchte Personen mit dem Austritt
auf das neue kirchliche Inkasso reagieren. Und dann bekommen die Kirchen
nicht nur keine Steuern von den Zinserträgen, sondern von diesem Personenkreis
überhaupt keine Kirchensteuern mehr. Diversen Hochrechnungen zufolge könnte
das absehbar dazu führen, dass das Groschengeschäft mit der Kirchensteuer
auf Zinserträgen, nicht nur nichts bringt, sondern sogar Löcher in
den Geldsack reißt.
Und dass in Deutschland mehr Leute austreten
sollten, ist sowieso angebracht, in Österreich liegen die Austritte
auf die Zahl der Mitglieder bezogen immer weit über der BRD, also strengt
Euch an! Tretet aus! Einen Skandal mit einem Protzbischof wie 2013 habt Ihr
nicht jedes Jahr, aber die Kirchensteuer wird jährlich kassiert, solange
Ihr lebt und Mitglied seid!