In Pakistan hatte der Vorsitzende des Islamrates Maulana Muhammad Khan
Sheerani im Jänner 2015 festgestellt, dass es unislamisch sei, wenn für Mädchen gesetzlich
ein Mindestalter für die Verehelichung festgelegt werde, es genüge,
wenn Anzeichen für die Pubertät bestünden.
Diese pakistanisch-islamische
Theorie über das Recht auf Kinderschändungen durch Kinderehen wird
im Islamischen Staat selbstverständlich angewandt, wie aktuell ein durchs
Internet ziehendes IS-Propagandafoto zeigt:
Stolz
präsentiert ein IS-Krieger vor der IS-Fahne mit dem Siegel Mohammeds, dass
im IS Islamrecht gelebt wird. Das Mädchen an seiner Seite ist eine
Ungläubige, sie wird zum Islam bekehrt und darf dann heiraten! Das Ausmaß
der Freude darüber spiegelt sich in den Gesichtern noch unterschiedlich
wieder.
Aber Recht muss schließlich Recht bleiben, hatte
doch Prophet Mohammed auch eine Ehefrau, die er heiratete als sie sechs war
und bei der er Anzeichen der Pubertät erkannte und deshalb die Ehe vollzog,
als sie neun war, wie den islamischen Schriften zu entnehmen ist, siehe Wikipedia.
Deswegen über den islamischen Propheten heute zu sagen, er hätte
gerne was mit Kindern gehabt, ist strafbar. Weil das ist eine Herabwürdigung
religiöser Lehren. Zumindest in Österreich.
Vielleicht
darf man aber den obigen freudestrahlenden IS-Jihadisten sogar einen Kinderschänder
nennen oder ist das auch eine Herabwürdigung der Islamlehre? Denn schließlich
ist es unislamisch, ein Mindestalter für die Ehe festzusetzen oder dem Mohammed
sexuelle Kinderliebe vorzuhalten...