Mag.
Eytan Reif B.A. (46) wurde in Israel einem Österreicher und einer
Deutschen geboren. Der studierte Betriebswirt und Kunstgeschichtler lebt
mit seiner Lebensgefährtin und zwei Kindern (10 und 6) im Waldviertel,
wo er nach einer 15jährigen Karriere in der Finanzwelt seit zwei Jahren
ein Weingut sowie eine Gastronomie betreibt.
Seit Jahren beschäftige ich mich mit einem
der größten Schönheitsfehler der Demokratie in Österreich, nämlich der
Verfilzung von Staat und Religion. Die Folgen dieser
verfassungsrechtlich bedenklichen Verbindung von "Thron und Altar"
reichen von der systematischen Diskriminierung der Konfessionsfreie in
Österreich – immerhin ein Fünftel der Bevölkerung – über eine vollkommen
fehlgeleitete "Integration mittels Religion" bis hin zu einem
entwürdigenden Verbot der Sterbehilfe am Lebensende.
Wenn der Staat eine
bestimmte Weltanschauung bevorzugt und somit bestimmte Personen
diskriminiert, stellt er nicht nur das Grundrecht auf
Weltanschauungsfreiheit, sondern das gesamte demokratische Gefüge
infrage.
Ob aus Überzeugung, aus billigem
politischen Kalkül oder infolge erfolgreicher Lobbyarbeit hat sich
bisher jedoch keine einzige Parlamentspartei klar und nachhaltig für
eine grundlegende Trennung von Staat und Religion ausgesprochen. Mit der
Liste Pilz dürfte aber erstmals eine politische Kraft entstanden sein,
die, infolge ihrer Unabhängigkeit und der Unabhängigkeit ihrer
Kandidaten, für einen neuen Stil im Parlament steht. Und mehr Fairness
und Sachpolitik könnte Österreich durchaus vertragen.
Ziele
Stopp der direkten Religionsfinanzierung
ohne Gegenleistung, Einführung eines Ethikunterrichtes für ALLE und
Entfernung religiöser Symbole aus Einrichtungen der Republik.
Legalisierung der Sterbehilfe, Streichung
des Straftatbestandes "Schwangerschaftsabbruch" (bis zum 3.
Schwangerschaftsmonat) aus dem Strafgesetzbuch (§ 96).
Verbesserung der Chancengleichheit beim sozialen Aufstieg bei gleichzeitiger Förderung der Eigenverantwortung.
Beseitigung der Unvereinbarkeit von
Tätigkeiten in der Politik, Versachlichung und Verrechtlichung der
Verwaltung, Verschärfung des Straftatbestandes "Amtsmissbrauch".