Immerhin ein mäßigendes Stoppschild für den europäischen Durchmarsch
islamischer Herrschaftskultur.
Auch die Privilegierung religiöser gegenüber nichtreligiöser Weltanschauung
wird hier implizit überwunden.
"Ein Unternehmen kann intern das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen
Zeichen verbieten, wenn die Regel auf alle Beschäftigten angewandt wird. Religion
und Weltanschauung seien dabei ein und derselbe mögliche Diskriminierungsgrund,
erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es
ging um eine Muslimin in Belgien, die wegen ihre Kopftuchs eine Praktikumsstelle
nicht bekommen hatte. (Az. C-344/20)"
https://www.stern.de/news/eugh--firma-darf-religioese-und-weltanschauliche-kleidung-bei-der-arbeit-verbieten-32812128.html
Man darf von dem EuGH angesichts der gegebenen politischen Kräfteverhältnisse
auch nicht zu viel erwarten. Denn seit dieser Einschätzung von 2004 hat sich
nichts grundlegend verändert:
"Die Debatte um das Kopftuch führt zwangsläufig dann in die Irre, wenn
sie nicht zu einer kritisch-emanzipatorischen Konstitutionsanalyse des Islam
durchdringt. Genau das aber wird in der deutschen Öffentlichkeit von einer
buntscheckigen 'Islam-Lobby', bestehend aus großkapitalistischen Verbandsfürsten,
Politikern sämtlicher Couleur, christlichen Kirchenfunktionären, islamophilen
Journalisten, kulturrelativistischen Ideologen und verrannten 'Gutmenschen'
unter dem Schlachtruf 'Feindbild Islam' sabotiert."
http://www.glasnost.de/autoren/krauss/kpst.html