Der Zentralrat der Muslime hat nach den Veröffentlichungen des Unabhängigen
Expertenkreises der Bundesregierung die Forderung nach Einberufung eines Bundesbeauftragten
bekräftigt. Hier die Meldung: "Seit im Jahr 2017 erstmals Muslimfeindlichkeit
als eigenständiger rassistischer Straftatbestand erfasst worden sei, dränge
man bereits auf diesen Schritt, teilte der Vorsitzende Mazyek mit. Seit dem
seien rund zehn neue Beauftragte in Deutschland für andere Bereiche eingesetzt
worden. Eine erneute Nichtbeachtung nach den eindeutigen Ergebnissen der Experten
würde einer institutionellen Diskriminierung gleichkommen, führte er aus.
In weiten Teilen der deutschen Bevölkerung gibt es nach Einschätzung von
Fachleuten eine feindliche Haltung gegenüber Muslimen. Das ist ein Ergebnis
aus dem gestern vorgelegten Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises.
Demnach stimmt jeder Zweite in Deutschland muslimfeindlichen Aussagen zu. Die
Experten fordern deshalb einen Sachverständigenrat und einen Bundesbeauftragten
gegen Muslimfeindlichkeit."
Soweit die Meldung! In der BRD lautet der Verfassungsparagraph über die Meiunungsfreiheit: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
"Der regelrechte Umgang mit Islamkritik" - Es hat
inzwischen zwar schon nachgelassen, dass multikulturell deformierte Philoislamisten
Islamkritik als xenophoben Rechtsextremismus etc. einstufen, aber die Feststellung,
dass es keinen Generalverdacht gegen jeden Muslim geben dürfe, ist immer noch
eine göttlich-philoislamistische Wahrheit. Dabei ist die Kritik an einer Religion
kein Vorwurf an jede einzelne konkrete Person, die sich dieser Religion zurechnet.
Aber das nur nebenbei, hier das Thema dieser Info:
Wie werden Juden, Christen und Religionslose behandelt, falls sie den Islam
kritisieren?
Es geht um eine Fatwa, ein islamisches Gutachten von einem Islamgelehrten, in
der rechtlich geklärt wird, was das Recht im Islam zu bestimmten Fragen sagt,
das "Institut für Islamfragen" der Evangelischen Allianz hat nun
zur Frage, was mit Juden und Christen passiert, die unter Islamherrschaft lebend,
den Islam kritisieren:
"Dass Juden und Christen [unter muslimischer Herrschaft] ihre Religion
[als geduldete Schriftbesitzer] weiter praktizieren dürfen, bedeutet nicht,
dass sie öffentlich die Religion der Muslime [den Islam], ihr Buch [den Koran]
und ihren Propheten [Muhammad] - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - kritisieren
dürfen.
Ibn al-Qayyim kommentierte Allahs Offenbarung [im Koran]: ‚Wenn sie
aber, nachdem sie eine Verpflichtung eingegangen sind, ihre Eide brechen und
euren Glauben angreifen, dann bekämpft die Anführer des Unglaubens - sie halten
ja keine Eide -, so dass sie (davon) ablassen.‘ (Sure 9,12) folgendermaßen:
‚Allah - er sei erhoben - hat den Kampf gegen diejenigen, die ihren Vertrag
nicht einhalten, befohlen. Mit ‚Vertrag‘ ist hier das Versprechen gemeint,
dass sie uns [Muslimen] keine Schaden zuzufügen und unseren Propheten [Muhammad]
nicht kritisieren. Allah befahl, gegen diejenigen zu kämpfen, die diesen Vertrag
[mit den Muslimen] nicht einhalten. Allah betrachtet die Kritik [am Islam] als
einen Bruch dieses Vertrags. Er erwähnte ausgerechnet diesen Vertragsbruch
[die Kritik am Islam in diesem oben genannten Koranvers], um zu zeigen, dass
dieser eine Vers der Hauptanlass ist, aufgrund dessen der Kampf [gegen Nichtmuslime]
vorgeschrieben wurde. Deshalb gilt demjenigen, der einen solchen Vertragsbruch
verübt [den Islam kritisiert], eine schwere Strafe. Dies war in solchen Fällen
die Vorgehensweise des Propheten Allahs [Muhammad] - Allahs Segen und Heil
seien auf ihm. Er [Muhammad] erklärte denjenigen für vogelfrei, der
Allah oder seinem Propheten Schaden zugefügte, oder der Allahs Religion
[den Islam] kritisierte‘."
Soweit der Text von 2016! Alles klar? Der Islam lehrt, Kritiker des Islams als "vogelfrei" einzustufen. Ein vogelfreier Mensch besaß keinerlei Rechte und kein Eigentum. Er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.