Islamfeindliche Straftaten und Muslimstraftaten

Das verglich am 13.8.2023 Hartmut Krauss:

Laut aktuellen Meldungen wurden im ersten Halbjahr 2023 258 Straftaten gezählt, die sich gegen Muslime oder Moscheen richteten. Weit überwiegend seien diese Straftaten rechtsextrem motiviert gewesen, ohne zu diesem personellen, politisch-ideologischen und organisationsbezogenen Hintergrund konkrete Angaben zu machen.

Bei näherer Betrachtung handelt es sich bei diesen Delikten gemeinhin fast ausschließlich um "Hetze im Internet", "Drohbriefe", Sachbeschädigungen, Schmierereien sowie nicht näher beschriebene "Angriffe auf Moscheen". Zudem sei es  im genannten Zeitraum zu persönlichen Angriffen gekommen, bei denen 17 Personen leicht verletzt worden sein sollen.

Zwar sind die Taten ohne Wenn und Aber zu verurteilen. Allerdings ist Folgendes  zu berücksichtigen und anzumerken:
Hetze gegen Nichtmuslime im Internet, dementsprechende Schmähungen, Beleidigungen, Drohungen etc. sind umgekehrt gerade auch von muslimischer Seite vielfach zu konstatieren. Vor ein paar Tagen wurde zum Beispiel ein 24-jähriger Syrer verhaftet, der in einem Regionalzug zwischen Osnabrück und Bremen unter Berufung auf den Koran laut ausrief, dass alle Passagiere getötet werden müssten und in diesem Zusammenhang auch von einer Bombe sprach. Wird ein solcher Vorfall vom BKA auch als muslimische Straftat gegen Ungläubige (verhetzende Ungläubigenfeindlichkeit) erfasst?

Angesicht der extrem hohen (überproportionalen) Zahl von muslimischen Straftätern mit zahlreichen nichtmuslimischen Opfern (siehe nachstehend konkrete Angaben) besteht der dringende Verdacht, dass mit dieser einseitigen und manipulativen Fixierung auf "islamfeindliche Straftaten"  nichts anderes bezweckt wird als a) von der viel höheren Kriminalitätsbelastung von Muslimen in Deutschland abzulenken und b) in notorischer Manier Ressentiments gegen berechtige Kritik am Islam und seinen Befolgern zu schüren sowie dabei einmal mehr in volksverhetzender Weise die Rassismuskeule zu schwingen.

Straftaten mit erheblichem Anteil muslimischer Tatverdächtiger

Im Deliktbereich "Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB" wurden für das Jahr 2021 9.903 Fälle mit 8.676 Tatverdächtigen erfasst.
5.502 dieser Tatverdächtigen wurden als "Deutsche" und 3.174 als "Nichtdeutsche" registriert. Daraus ergibt sich ein Prozentanteil von 36,6 % für die nichtdeutschen Tatverdächtigen. (Zu beachten: Muslimische Doppelpassinhaber werden dabei statistisch "eingedeutscht" und somit unkenntlich gemacht.)

Während der spezielle Anteil der "Zuwanderer" (Fluchtmigranten) an der Gesamtbevölkerung bei ca. 2,2 Prozent liegt, beträgt deren Anteil an der Gesamtmenge der Tatverdächtigen laut der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik insgesamt etwas mehr als 7 Prozent. Bei "Straftaten gegen das Leben" liegt der Anteil bei 12,8 Prozent, bei Vermögens- und Fälschungsdelikten bei 9,6 Prozent, bei Diebstahl bei 9,1 Prozent, bei Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit bei 8,4 Prozent, bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung bei 7,6 Prozent, bei Rauschgiftdelikten bei 7,1 Prozent und bei sonstigen Straftatbeständen bei 5,2 Prozent.

Betrachtet man die Täter-Opfer-Konstellation zwischen Deutschen und "schutzsuchenden" Zuwanderern, so zeigt sich folgender gesellschaftspolitisch erhellende Sachverhalt: Es werden deutlich mehr Deutsche Opfer von Zuwanderern als Täter als umgekehrt Zuwanderer Opfer von Deutschen als Tätern. So befanden sich 2021 unter den insgesamt 83.426 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 40.593 Deutsche. Der Anteil der deutschen Opfer lag somit bei 48,7 % (2020: 47,2 %). Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 140 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein/-e tatverdächtige/-r Zuwanderer/Zuwanderin beteiligt war (+35,9 %; 2020: 103). Davon wurden 18 Personen Opfer einer vollendeten Tat (2020: 12). Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 2.496 Deutsche Opfer einer Tat mit mindestens einem/einer tatverdächtigen Zuwanderer/Zuwanderin (2020: 2.543). Umgekehrt wurden knapp viermal weniger (11.107) schwere Straftaten gegen Zuwanderer von Deutschen verübt. Im Falle von Sexualstraftaten wurden 2.496 Deutsche Opfer eines zugewanderten Straftäters, umgekehrt wurden ca. 20-mal weniger Zuwanderer (120) Opfer einer durch einen Deutschen begangenen Sexualstraftat.