Nach offiziellen Angaben waren Ende 2022 in Deutschland 304.308 zugewanderte
Menschen ausreisepflichtig. Davon sind etwa 70 Prozent abgelehnte Asylbewerber.
Etwa 82 Prozent der „Ausreisepflichtigen“ wurde eine Duldung zuerkannt.
Das heißt: Sie wurden aufgefordert, das Land zu verlassen, können aber „aus
tatsächlichen oder rechtlichen Gründen“ nicht abgeschoben werden. Was nun
aber „tatsächliche oder rechtliche Gründe“ im Näheren sind, bleibt unklar
und wäre einer genaueren Überprüfung zu unterziehen.
Unabhängig davon beläuft sich die Zahl der „unmittelbar Ausreisepflichtigen“
– also Personen, die gleich abgeschoben werden könnten – auf rund 56.163.
Von diesen „unmittelbar Ausreisepflichtigen“ wurden de facto im ersten Halbjahr
2023 aber nur 7861 Personen abgeschoben, wobei diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
sogar noch eine Steigerung von 27% gewesen sein soll. Am häufigsten von Abschiebungen
betroffen waren nach vorliegenden Angaben Personen mit georgischer Staatsangehörigkeit
(705), dahinter folgen Nordmazedonier (665), Afghanen (659) und Türken (525).
In 520 Fällen scheiterte die eingeleitete Abschiebung, und zwar aus folgenden
lapidar angeführten, grundsätzlich aber – rechtsstaatlich betrachtet - skandalösen
Gründen. So werden als häufigste Ursachen Widerstand der Betroffenen, Weigerung
des Piloten oder der Fluggesellschaft und eine Übernahmeverweigerung der Bundespolizei
genannt.