Bye bye, Amtsgeheimnis…

hallo Grundrecht auf Information.

Aussendung der GRÜNEN vom 5.10.2023:

Nirgends in der EU hat sich das verstaubte Amtsgeheimnis so lange gehalten wie in Österreich. Einige haben sich bis zuletzt daran festgeklammert und gebremst.
Wir Grüne sind trotz aller Widerstände drangeblieben. Wir haben uns nicht ausbremsen lassen. Und das hat sich gelohnt: Wir legen ein historisches Gesetz vor, mit dem du ein einklagbares Recht auf Information bekommst:

DEIN GRUNDRECHT AUF INFORMATION

Wenn du dir den Staat als Haus vorstellst, dann kannst du in Zukunft auch sehen, welche Kabel und Rohre hinter dem Putz verlegt sind. Und das umfasst im Prinzip alle Informationen, die von allgemeinem Interesse sein können
Du willst wissen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, als die grüne Wiese in deiner Gemeinde für einen Supermarkt mit Riesenparkplatz zubetoniert wurde? Oder welche Firma die Schule deines Kindes mit Essen beliefert? Dann kannst du diese Informationen künftig einfach auf einer zentralen Website online finden. Oder du kannst direkt nachfragen – und musst eine Auskunft bekommen.
Die Pflicht zur Auskunft gilt vom Ministerium bis zur kleinsten Gemeindestube und sogar für Unternehmen in öffentlicher Hand. Und wenn man dir die Antwort verwehrt, kannst du zum Verwaltungsgericht bzw. Verfassungsgerichtshof gehen. Weil es dein gutes Recht ist.

Transparenz und Kontrolle schaffen Vertrauen in unsere Demokratie. Damit dein Grundrecht auf Information kommt, muss sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit finden. Nun können die konstruktiven Kräfte beweisen, wie viel ihnen an Transparenz liegt.

Bundessprecher Werner Kogler