Islamkritische Erkenntnis und Kapitulation…

…eine schlechte Verbindung

Aussendung von Hartmut Krauss vom 19.12.2023:

In  einem Meinungsartikel von C. Schwennicke https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100302802/cdu-grundsatzprogramm-islam-gehoert-inzwischen-zu-deutschland.html wird zum einen der Islam „als totalitärste und annährend illiberalste unter den Weltreligionen“ richtig beschrieben und erkannt, dass er „per se resistent gegen Veränderung und weitestgehend immun gegen jede Form der Aufklärung und Säkularisierung“ ist. Auch die universelle Herrschaftsanmaßung des Islam wird zutreffend benannt. Bei Apostasie drohe Gefahr für Leib und Leben, Staat und "Religion" seien untrennbar verknüpft.  Das islamische Frauenbild, so Schwennicke,  "ist ebenso inakzeptabel wie seine Rechtsordnung und seine Homophobie." (Die herrenmenschliche Ungläubigenfeindlichkeit des Islam und der islamische Antisemitismus hätten noch hinzugefügt werden sollen.)

Angesichts der Masse von migrationsimportierten Muslimen, die zudem eine im Vergleich zu Einheimischen und nichtmuslimischen Einwanderern höhere Geburtenrate aufweisen, rät Schwennicke dennoch im Grunde zur Kapitulation, wobei die "Religionsfreiheit" als selbstfesselndes Tabu  bzw. praktisch-kritische Tätigkeitshemmung dogmatisiert wird.
 "Die Religionsfreiheit gehört zu den höchsten Gütern des Grundgesetzes, die es zu achten gilt. Ebenso gilt es, die Realitäten anzunehmen und sich auf eine Gesellschaft einzustellen, in der der Islam in Deutschland eine maßgebliche politische und gesellschaftliche Kraft stellt. Mit jedem Tag mehr."
Man sieht hier einmal mehr, dass eine islamkritische Einstellung ohne den Willen zu einer grundlegenden gesellschaftlichen (machtpolitischen) Veränderung im Sinne der Durchsetzung einer echten/wehrhaften säkularen Demokratie nichts wert ist. Er reicht nicht aus zu sehen und zu rufen, dass das Fell des Bären schmutzig ist und gewaschen werden müsste. Es gilt auch, das selbstfesselnde Tabu zu brechen, den Wassereimer zu füllen und  das "Fell" zu säubern.
Von zentraler und grundlegender Bedeutung ist hier zunächst die Überwindung der selbstzerstörerischen Auslegungswillkür, nach der die "Religionsfreiheit" abstrakt-dogmatisch und unbeschränkt als Obergrundrecht verabsolutiert bzw. inthronisiert wird und damit religiöse Weltanschauungen gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen entgegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz privilegiert werden. De facto läuft diese ideologische Rechtsdogmatik auf das Paradoxon hinaus, den Islam mit seiner durch und durch grund- und menschenrechtswidrigen Normativität unter den Deckungsschutz des Grundgesetzes zu stellen, dessen "Ordnungsphilosophie" ihm wiederum diametral widerspricht. D.h.: Wer dem Islam legislativ, exekutiv und judikativ (sowie journalistisch - vierte Gewalt) unbeschränkte "Ausübungsfreiheit" einräumt, leistet an entscheidender Stelle Beihilfe zur Zerstörung der säkularen Gesellschaftsordnung.

Islam und Grundgesetz
Die Festsetzung und Ausbreitung des Islam stellt für eine nach säkular-demokratischen Prinzipien und Regeln gestaltete Gesellschaft eine zunehmend bedeutsamere Herausforderung dar. Denn als aktiver Garant und Beschützer der Grund- und Menschenrechte gilt für den säkular-demokratischen Rechtsstaat die Prämisse, dass die religiösen Glaubenssysteme innerhalb der 'Moderne' nur in einer Form akzeptiert werden können, in der die Grund- und Menschenrechte nicht verletzt werden. Aus diesem Grunde ist eine kritische Bewertung der rituellen und normativen Grundgehalte der jeweiligen Religion bzw. religiösen Weltanschauung unverzichtbar. Insofern rituelle und normative Religionsaspekte mit Grund- und Menschenrechten kollidieren bzw. diese verletzten, muss das Recht auf positive Religionsfreiheit im Sinne einer konsequenten Prioritätssetzung eingeschränkt werden, d. h. der Grundsatz gelten:
Grund- und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit. Deshalb kann es auch keine absolute bzw. unbeschränkte Glaubensfreiheit geben und etwa zugelassen werden, dass bestimmte Gruppen ihr gesamtes Verhalten an den Lehren eines Glaubens ausrichten, der in wesentlichen Aussagen und Vorschriften elementaren Grund- und Menschenrechten widerstrebt.
Im Verständnis des Grundgesetzes ist Religion implizit als modernisierte Religion unterstellt, also als "Privatreligion", die ihre von der antifeudalen Revolution erteilte Lektion verstanden und ihre Platzanweisung akzeptiert hat.
Ein solches modernes, individualrechtliches Religionsverständnis kann aber nicht unversehens auf den Islam übertragen werden. Denn: "Den Religionswandel des Christentums in Richtung einer Privatisierung der Religion als Folge der Moderne, d. h. die Säkularisierung, lassen selbst liberale Muslime für den Islam nicht zu" (Tibi 1996, S. 231). Entsprechend ist der Islam, der in Abhängigkeit von konkreten Kräfteverhältnissen nach alleiniger Geltungsmacht strebt, nicht einfach nur ein privates Glaubenssystem, sondern eine umfassende Weltanschauung, politische Doktrin und Herrschaftsideologie. Als solche ist er aber – wie jede nach totalitärer Deutungs- und Normierungsmacht strebende Weltanschauung – nicht durch Artikel 4 GG geschützt.“ (…)
https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/gam-ev-saekulare-lebensordnung-vs-islamisches-gottesrecht/